Der von der Generalversammlung (GV) auf jeweils eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählte Vorstand besteht gemäss den Statuten des Klubs aus mindestens 5 Vereinsmitgliedern. Der Präsident wird ebenfalls von der GV gewählt. Ansonsten konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand führt die Angelegenheiten des Vereins, vertritt ihn nach aussen und erledigt alle Geschäfte, die nicht der GV zugewiesen sind.